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Kosten einer Kinderwunschbehandlung

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) tragen in der Regel 50 Prozent der Kosten einer Kinderwunschbehandlung für eine begrenzte Anzahl von Behandlungszyklen - zumeist drei. Die weiteren 50 Prozent der entstehenden Behandlungskosten müssen Sie selbst bezahlen. Darunter fallen die Kosten für die ärztlichen Maßnahmen und die Medikamente.

Aktuell ändern sich die Leistungen einzelner Krankenkassen, die zunehmend auch einen größeren Kostenanteil übernehmen. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem Kostenträger oder sprechen Sie uns an.

Kosten auf einen Blick

Kassenleistungen

  • 50 Prozent der Arztkosten laut Behandlungsplan
  • 50 Prozent der Medikamentenkosten laut Behandlungsplan

Patientenleistungen

  • 50 Prozent der Arztkosten laut Behandlungsplan
  • 50 Prozent der Medikamentenkosten laut Behandlungsplan

Anteil der Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte folgender Kosten:

  • Insemination mit Hormonspritzen bis maximal 3 Zyklen
  • IVF oder ICSI bis maximal 3 Zyklen

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

  • Sie müssen verheiratet sein
  • Mindestalter bei Frau und Mann 25 Lebensjahre
  • Der Anspruch endet am 40. Geburtstag der Frau oder am 50. Geburtstag des Mannes
  • Entscheidend für die Altersgrenzen ist das Alter zu Behandlungsbeginn. In Zweifelsfragen wenden Sie sich gerne an uns.
  • Nach einer Sterilisation werden die Kosten durch die Krankenkasse nicht mehr überommen.
  • Es muss ein von der Krankenkasse genehmigter Behandlungsplan vorliegen (s.u.).
  • Negativer HIV-Test bei Frau und Mann.
  • Bei Inseminationen, IVF und ICSI sind spezielle Beratungen vorgeschrieben.